Die Beiträge zur PKV werden nicht prozentual aus dem Arbeitsentgelt wie in der GKV berechnet, sondern werden entsprechend des versicherten Risikos erhoben.
2.1 Familienversicherung
In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Für jedes privat versicherte Familienmitglied ist ein eigener Beitrag zu zahlen.
2.2 Beitragstragung/-zuschuss
Der Beitrag zur PKV muss vom Versicherten selbst an das Versicherungsunternehmen überwiesen werden. Im Unterschied zur GKV übernehmen das weder der Arbeitgeber noch der Rentenversicherungsträger. Diese zahlen aber – in Anlehnung an die Vorgaben für gesetzlich Versicherte – einen Zuschuss zum privaten Krankenversicherungsbeitrag.[1] Der Zuschuss muss unter Vorlage des Beitragsbescheids beantragt werden. Privat versicherte Selbstständige zahlen – wie in der GKV – ihren Beitrag immer allein.
S. Beitragszuschuss.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen