Rn 1

Die Vorschrift entspricht im wesentlichen § 15 III–V KapMuG aF und definiert die Parteirollen im Rechtsbeschwerdeverfahren. Wird von mehreren Beteiligten die Rechtsbeschwerde eingelegt, so werden diese Rechtsmittel gem § 21 zu einem Rechtsbeschwerdeverfahren zusammengefasst (BGH NZG 21, 377 [BGH 17.12.2020 - II ZB 31/14]).

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