In der Fassung der Bekanntmachung vom 27.8.02 (BGBl I S 3422, 4346), zuletzt geändert durch Art 4 des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20.7.22 (BGBl I, 1237)

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