Rn 2
Nach § 63 EStG sind anspruchsberechtigt die Eltern, uU auch Pflegeeltern. Der Anspruch entfällt bei einem bestimmten Einkommen des Kindes gem §§ 32 IV 2 EStG. Das Alter der Kinder, die das Kindergeld vermitteln ist geregelt in § 32 IV 1 EStG.
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