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Durch die Reproduktionsmedizin sowie vielfältige Familienformen besteht im Abstammungsrecht dringender Reformbedarf, der durch den Abschlussbericht des Arbeitskreises Abstammungsrecht sowie durch den Diskussionsteilentwurf dokumentiert ist (Reuß FamRZ 21, 824; Schwonberg FamRZ 19, 1303). Unter Beibehaltung des Zwei-Eltern-Prinzips sollen ua die Elternschaft in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften von Frauen, die Zuordnung des Kindes bei künstlicher Befruchtung, die Ausweitung der sog Drittanerkennung sowie die Rechtsstellung des leiblichen Vaters neu geregelt werden.

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