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Ging einer WEG-Streitigkeit ein Mahnverfahren voraus, kommt es für die Frage, ob altes oder neues Recht anzuwenden ist, darauf an, wann die Akte beim Streitgericht eingegangen ist (Hamm NZM 10, 169 [OLG Hamm 05.05.2009 - I-15 Wx 22/09]; LG München I NZM 10, 326).
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