Die zentralen Inhalte der Unterweisung nach § 12 ArbSchG bei psychischen Belastungen drehen sich um das richtige Führungsverhalten sowie das Erkennen und Vermindern von psychischen Belastungen. Wesentliche Zielgruppe dieser Unterweisungen sind die Führungskräfte eines Unternehmens, die möglicherweise ausgewiesene Experten ihres Fachgebiets, aber oftmals keine "Führungspersönlichkeiten" sind. 38 % der Beschäftigten, die selten oder nie von Vorgesetzten unterstützt werden, berichten von gesundheitlichen Beschwerden.[1] Daneben sind auch Beschäftigte zu unterweisen, was sich insbesondere auf den richtigen Umgang mit belastenden Situationen erstrecken muss.

[1] Stressreport Deutschland 2012.

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