1.

1Die Agentur ist eine Einrichtung der Gemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. 2Sie besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt ist. 3Sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.

 

2.

Die Agentur wird durch ihren Direktor vertreten.

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