Die monatlichen Regelsätze in der Sozialhilfe werden ab 1. Juli 2009 in folgender Höhe festgesetzt:
1. |
für den Haushaltsvorstand und Alleinstehende 359 Euro, |
3. |
für Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die zusammenleben, jeweils 323 Euro. |
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