1Die monatlichen Regelsätze in der Sozialhilfe werden ab dem 1. Juli 2007 wie folgt festgesetzt:

1. für Haushaltsvorstände oder Alleinstehende 347 Euro,
2. für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 208 Euro,
3. für Haushaltsangehörige ab Vollendung des 14. Lebensjahres 278 Euro.

2Leben Eheleute, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner zusammen, so beträgt der monatliche Regelsatz abweichend von Satz 1 Nrn. 1 und 3 jeweils 312 Euro.

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