1Die monatlichen Regelsätze in der Sozialhilfe werden ab dem 1. Juli 2007 wie folgt festgesetzt:
1. | für Haushaltsvorstände oder Alleinstehende | 347 Euro, |
2. | für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 208 Euro, |
3. | für Haushaltsangehörige ab Vollendung des 14. Lebensjahres | 278 Euro. |
2Leben Eheleute, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner zusammen, so beträgt der monatliche Regelsatz abweichend von Satz 1 Nrn. 1 und 3 jeweils 312 Euro.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen