Rz. 10
Die Aufgabenstellungen der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt unterscheiden sich zwangsläufig nach der Verwaltungsebene, auf der sie wahrgenommen werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat Handlungsfelder entworfen und Aufgabenkataloge aufgestellt, die nachfolgend wiedergegeben werden. Übergeordnete Handlungsfelder sind
- Beratung von externen und internen Partnern,
- Führungsberatung und Führungsunterstützung,
- Zusammenarbeit mit dem operativen Bereich der Bundesagentur für Arbeit,
- professionelle Netzwerkarbeit.
Rz. 11
Auf der Ebene der Zentrale hat die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt insbesondere die Möglichkeit, über eigene Vorschläge und die Beratung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit auf die Geschäftspolitik unmittelbar Einfluss zu nehmen. Dazu wirkt sie in Planungs- und Steuerungsprozessen zur Geschäftspolitik mit. Dabei bringt sie Kenntnisse über geschlechtsspezifische Entwicklungen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie über die unterschiedlichen Wirkungen von Leistungen und Aktivitäten der Bundesagentur für Arbeit in den Prozess der Planungszielvereinbarungen und die unterjährige Nachhaltung der Zielerreichung durch die Steuerung der Bundesagentur für Arbeit ein. Dies bezieht sich auf die Prozesse, die die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II betreffen. Sinnvollerweise wird die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt organisatorisch beim Vorstand Arbeitsmarkt angebunden.
Rz. 12
Kernaufgabe der Beauftragten in der Zentrale ist die Analyse und Bewertung von geschlechtsdifferenzierten Daten zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und aus der Zielerreichung in der Bundesagentur für Arbeit. Daraus kann die Beauftragte Handlungsfelder aufzeigen und Vorschläge für gleichberechtigte Teilhabe an den Integrationserfolgen, auch für spezielle Kundengruppen unterbreiten.
Rz. 13
Die Erkenntnisse müssen darüber hinaus intern und extern kommuniziert werden, damit sie in die Führungstätigkeit eingehen (intern) und bei Aktivitäten am Arbeitsmarkt berücksichtigt werden können (extern). Dazu wird die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt externe Partner über die Rechtslage und die Lage und Entwicklung am Arbeits- und Ausbildungsmarkt informieren und beraten. Dies schließt die Information der Führungskräfte innerhalb der Bundesagentur über aktuelle Trends, Entwicklungen und Besonderheiten, die Bereitstellung entsprechender Materialien und Aufzeigen von Handlungsbedarf, die Unterbreitung von Lösungsmöglichkeiten und Beratung im Umsetzungsprozess, die Information über relevante Rechtsentwicklungen, insbesondere in angrenzenden Rechtsgebieten sowie die Information und Beratung überregionaler Institutionen über geeignete Publikationswege (Printmedien, Internet etc.) ein. Um die Wirksamkeit arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zu gewährleisten und zu steigern, ist eine Zusammenarbeit mit anderen Akteurinnen und Akteuren des Arbeitsmarktes notwendig. Ziel ist es, gemeinsam neue Ideen zu entwickeln und modellhaft zu erproben (Projekte, Netzwerke, Fortbildungen usw.).
Rz. 14
Der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit kommt darüber hinaus die Koordination der Aufgabenwahrnehmung und die Beratung der entsprechenden Stellen in den Regionaldirektionen zu. Ihr obliegen in diesem Zusammenhang die Aufgaben, die zweckmäßigerweise zentral effektiv und effizient durchgeführt werden können (z. B. interne Qualifizierung, zentrale Materialien usw.).
Rz. 15
Den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den Regionaldirektionen kommt grundsätzlich – beschränkt auf den jeweiligen Bezirk der Regionaldirektion, der z. T. mehrere Bundesländer umfasst – dieselbe Aufgabe zu wie der Beauftragten in der Zentrale. Sie haben außerdem insbesondere die Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den Agenturen für Arbeit zu betreiben, z. B. durch Koordination der Zusammenarbeit, Festlegung und Bearbeitung von Aufgabenschwerpunkten sowie fachliche Hilfestellungen.
Rz. 16
Auf der örtlichen Ebene der Agenturen für Arbeit kommt es für die Beauftragten darauf an, bei den Planungs- und Steuerungsprozessen zur Geschäftspolitik der Agentur für Arbeit mitzuwirken und die Fachkräfte in der Agentur für Arbeit, die als Akteure unmittelbar am Arbeitsmarkt tätig werden, zu beraten. Nach interner Weisung in der Bundesagentur für Arbeit haben sie dazu Prozessabläufe nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming zu analysieren und zu bewerten, sich bei der Erstellung des Arbeitsmarktprogramms und arbeitsmarktpolitischen Strategiekonzeptes zu beteiligen, Impulse für den standardisierten Einkaufsprozess arbeitsmarktpolitischer Leistungen zu setzen, bei der Festlegung von Rahmenbedingungen für Ausschreibungen beim Einkauf von Leistungen Dritter mitzuwirken, sich an der Prozesssteuerung zu beteiligen und ein Controlling unter frauenspezifischen Gesichtspunkten durchzuführen.
Rz. 17
Bei der Arbeit vor Ort konkretisiert ...