Rz. 14
Abs. 2 Satz 1 verpflichtet zum Einsatz von Selbstinformationseinrichtungen bei der Beratung, Vermittlung und Berufsorientierung. Zum Einsatz bei der Vermittlung vgl. auch § 35 Abs. 3. Ausländer mit Aufenthaltsgestattung sind ggf. einzubeziehen (vgl. Abs. 4).
Die Formulierung verdeutlicht, dass es bei den Selbstinformationseinrichtungen nicht allein um den Matching-Prozess (Welche Stellen passen zu mir? Welche Ausbildung- und Arbeitsuchende passen ggf. auf meine offenen Stellen?) geht, auch wenn es ein herausragendes Ziel des Einsatzes von Selbstinformationsreinrichtungen ist, dass Ausbildung- und Arbeitsuchende auch ohne die weitere Einschaltung der Agentur für Arbeit zueinander in Kontakt treten und Ausbildungs- bzw. Arbeitsverträge abschließen können. Vielmehr zeigt die Einbeziehung der Berufsorientierung und der Beratung, dass u. a. auch eine Unterrichtung über die Berufe sowie Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten durch Selbstinformation gewährleistet werden muss. Dabei handelt es sich um ein zusätzliches Angebot an die Arbeitsmarktpartner. Die Agenturen für Arbeit beraten, vermitteln und orientieren (vgl. §§ 29, 33, 35), dabei setzen sie bei Bedarf auch Selbstinformationseinrichtungen ein. Dazu gehören auch entsprechende Hinweise an Rat- und Stellensuchende auf die einschlägigen Selbstinformationseinrichtungen und den Zugang.
Rz. 15
Soweit Angebote zur Selbstinformation in den Dienststellen der Agenturen für Arbeit lokalisiert sind, darf die Agentur für Arbeit den Zugang auf die allgemeinen Öffnungszeiten beschränken. Die Bundesagentur hat für von ihr betriebene Selbstinformationseinrichtungen ein sog. "virtuelles Hausrecht" und darf demgemäß auch Nutzungsbedingungen festlegen und ggf. die (weitere) Nutzung verweigern.
Rz. 16
Die Angebote der Bundesagentur für Arbeit können über die Internetadresse www.arbeitsagentur.de aufgerufen werden.
Rz. 17
Die Bundesagentur für Arbeit setzt die IT-Verfahren VerBIS, JOBBÖRSE und Job-Roboter gemeinsam als sog. virtuellen Arbeitsmarkt ein. VerBIS wird zur Information, Vermittlung und Beratung der Kunden der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter genutzt. Die Beteiligten am Arbeitsmarkt können auf eine zentrale Datenbank zugreifen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Fachdienste, Dritte und Beschäftigte der Agenturen für Arbeit und Jobcenter. Damit besteht eine einheitliche, umfassende IT-Plattform für alle Funktionen in den Aufgabenbereichen Beratung und Vermittlung, mit der die Integrationsarbeit, Bildungszielplanung und der Marktausgleich (einschließlich Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten) intensiv unterstützt werden können. Die Transparenz über den Arbeitsmarkt wird durch die Verfügbarkeit von vermittlungsrelevanten Kundendaten bundesweit deutlich verbessert.
Rz. 18
Ein integrierter Datenbestand steht Beschäftigten wie Ausbildung- und Arbeitsuchenden zur Verfügung, wenn auch nicht in gleichem Umfang. Selbst eingestellte Stellenangebote können so z. B. von der Beratungs- und Vermittlungsfachkraft eingesehen und in den Bestand der Stellenangebote aufgenommen werden, wenn die dafür erforderliche Zustimmung erteilt wurde. Die Bundesagentur für Arbeit erhofft sich zudem eine qualitative Verbesserung des für den Integrationsprozess notwendigen Datenbestandes.
Rz. 19
Alle Stellenangebote und Bewerberprofile werden unabhängig von der Eingabeperson standardisiert erfasst. Dabei werden Fähigkeiten und Kompetenzen mit einem Ausprägungsgrad integriert und damit eine Vergleichbarkeit ermöglicht. So wird auch eine Einbeziehung in die Bildungszielplanung oder individuelle Maßnahmeplanung möglich. Die jeweiligen beruflichen Anforderungen und das Qualifikationsniveau werden transparent.
Rz. 20
Die Suche nach geeigneten offenen Stellen und Bewerbern wird durch ein fähigkeitsbasiertes und bidirektionales Matching vorgenommen; die Kriterien und Fähigkeiten sind standardisiert. Zusätzlich erfolgt in VerBIS ein Abgleich von Bewerber- und Stellenprofilen. Dadurch soll eine passgenaue und schnelle Vermittlung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Auch kann der Prozess von der Stellenmeldung bis zur Besetzung durchgängig online über die JOBBÖRSE und VerBIS durchgeführt werden.
Rz. 21
Die Bundesagentur für Arbeit weist auf folgende Vorteile hin:
Vorteile für Mitarbeiter:
- Zeitersparnis für stärkere Konzentration auf Kernaufgaben und –kompetenzen,
- Prozessbeschleunigung durch direkte, schnellere Kommunikation,
- höhere Kundenzufriedenheit,
- höhere Datenqualität durch medienbruchfreie Datenübertragung und
- Kostenersparnis, z. B. durch Einsparung von Porto- und Druckkosten.
Vorteile für Kunden, die auch für Ausländer mit Aufenthaltsgestattung zutreffen werden:
- Keine örtliche und zeitliche Gebundenheit,
- höhere Transparenz über das Dienstleistungsangebot der Bundesagentur für Arbeit und effizientere Arbeitsabläufe,
- Selbstbedienungsmöglichkeiten der Kunden und
- schnellerer Kontakt zu potentiellen Arbeitgebern und Bewerbern.
Rz. 22
JOBBÖRSE
Bei der JOBBÖRSE handelt es sich um eine IT-Plattf...