Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesamteinkommen. Pflegeaufwand. dauernde Last. Krankenversicherung der Landwirte. Familienversicherung

 

Leitsatz (amtlich)

Wird Grundvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Übernahme der Verpflichtung übertragen, ein Kind des Übertragenden zu pflegen, so ist der Pflegeaufwand als dauernde Last von den Einnahmen aus Verpachtung des Grundvermögens bzw (nach dessen Verkauf) aus Kapitalvermögen abziehbar.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 18.08.1992; Aktenzeichen 12 RK 37/92)

BSG (Urteil vom 12.05.1992; Aktenzeichen 2 RU 47/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666301

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