Entscheidungsstichwort (Thema)
Gesamteinkommen. Pflegeaufwand. dauernde Last. Krankenversicherung der Landwirte. Familienversicherung
Leitsatz (amtlich)
Wird Grundvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Übernahme der Verpflichtung übertragen, ein Kind des Übertragenden zu pflegen, so ist der Pflegeaufwand als dauernde Last von den Einnahmen aus Verpachtung des Grundvermögens bzw (nach dessen Verkauf) aus Kapitalvermögen abziehbar.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1666301 |
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