Entscheidungsstichwort (Thema)

Umlagepflicht gemäß § 14 LFZG

 

Orientierungssatz

Ein Arbeitgeber ist unter den Voraussetzungen des § 10 LFZG zur Zahlung der Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft auch dann verpflichtet, wenn er in seinem Betrieb weit überwiegend männliche oder überhaupt keine weiblichen Arbeitnehmer beschäftigt; insoweit bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift des § 14 Abs 2 S 2 LFZG.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664274

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