Entscheidungsstichwort (Thema)
Feststellung der Nichtigkeit des B-Plans Nr. 835, Teil 1
Tenor
Der Bebauungsplan Nr. 835, Teil 1, wird für nichtig erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Antragsgegnerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der erstattungsfähigen Kosten abzuwenden, wenn nicht der Antragsteller vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Der Antragsteller wehrt sich gegen den Teil 1 des Bebauungsplans Nr. 835 der Antragsgegnerin. Das Gebiet des Bebauungsplans liegt östlich der stark befahrenen, vierspurigen Werftstraße und süd- bzw. westlich der Kieler Straße. Das Plangebiet reicht östlich bis an die Gaardener Hangkante, die eine Böschungshöhe von maximal 17,5 m aufweist. Die Hangkante trennt städtebaulich und strukturell das Wohn- und Geschäftsgebiet Gaarden von der Südspitze des Kieler Hafens (Hörn). Oberhalb der Hangkante liegen die Kieler Jugendherberge und eine Schwimmhalle. Auf der gegenüberliegenden Seite der Werftstraße befinden sich der neu errichtete sogenannte 3. Fährterminal (Norwegenkai), die Werftbahn und, südlich an den Fährterminal anschließend, das noch völlig unbebaute Sanierungsgebiet Hörn, das zwischenzeitlich ebenfalls durch einen B-Plan (Kerngebiet) überplant worden ist. Das Sanierungsgebiet Hörn und der Fährterminal sind mit dem Westufer des Kieler Hafens im Bereich des Kieler Hauptbahnhofs durch eine Fußgängerklappbrücke verbunden. Südlich an den B-Plan Nr. 835 grenzt das großflächige Gelände des Postfuhrhofs an. Der Teil 1 dieses Planes wurde am 13. Juni 1996 von der Ratsversammlung der Antragsgegnerin als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wurde der Bebauungsplan Nr. 85 für das Baugebiet Kiel-Gaarden aufgehoben. Der Bebauungsplan trat am 05. September 1996 in Kraft. In dem Teil 1 des Bebauungsplans Nr. 835, der sich von Norden nach Süden über ca. 180 m und von Osten nach Westen über ca. 60 m (im nördlichen Teil) bzw. über 120 m (im südlichen Teil) erstreckt, ist u.a. folgendes geregelt: Die östlichen Flächen im Bereich der Hangkante wurden als Grünflächen festgesetzt. Zwischen den Teilbereichen A und B ist eine Fußgängerbrücke (Höhe 14,50 m ü.NN) vorgesehen, die das Gaardener Zentrum von der Hangkante aus über die Werftstraße und über die Ostuferbahn mit dem Hörnbereich verbinden soll. Als Art der baulichen Nutzung ist in den Teilbereichen A und B „MK = Kerngebiet” vorgesehen. Im Text des Bebauungsplans heißt es u.a.:
„3. Im MK-Gebiet (Teilbereiche A u. B) sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.
4. Wohnungen gemäß § 7 (3) Nr. 2 BauNVO sind im MK-Gebiet (Teilbereiche A u. B.) unzulässig.”
Aus dem Bebauungsplan ergibt sich nachrichtlich, daß die Werftstraße ausgebaut werden soll. Vor den Grundstücken der Antragsteller soll eine Rampe entstehen, um dem aus Richtung Süden kommenden Verkehr eine kreuzungsfreie Überquerung der westlich der Werftstraße verlaufenden Ostuferbahn zwecks Erreichung des Fährterminalgeländes zu ermöglichen. Der Straßenausbau soll nach Änderung eines die Werftstraße betreffenden Planfeststellungsbeschlusses durch Bebauungsplan geplant werden.
In der Begründung zum Bebauungsplan vom 20. Mai 1996 heißt es u.a.:
„3. Städtebauliche Zielsetzung der Planung
Der Planungsbereich liegt in östlicher Randlage zur südlichen Hörn. Dieser Bereich hatte in der Vergangenheit aufgrund des Schlachthofes, des Schrotthandels und der Werftfolgenutzungen ein negatives Image und wurde stadtwirtschaftlich, gemessen an seiner Zentralität, bedeutungslos genutzt. Seit einer Reihe von Jahren unternimmt die Stadt erhebliche Anstrengungen, diesen Standort aufzuwerten. Mit dem zum Teil fertiggestellten Behördenzentrum, den Neubauten zwischen Zum Brook und Schwedendamm sind bereits erste Erfolge sichtbar. Die Ausweisung des Sanierungsgebietes Hörn und die Ansiedlung des III. Fährterminals sind weitere Maßnahmen zur Aufwertung des Gesamtbereiches. Die für das Plangebiet entwickelten Zielsetzungen sind aus diesem städtebaulichen Gesamtzusammenhang heraus entwickelt worden. Mit der Realisierung des Bebauungsplanes sollen folgende Zielsetzungen verwirklicht werden:
Neuordnung der Bebauung
Die vorhandene Baustruktur stellt sich dar als Konglomerat aus gründerzeitlicher Blockrandbebauung, Hofgebäuden und sonstiger Gewerbebebauung am Straßenrand. Vorgesehen ist, daß künftig zwei mehrgeschossige Neubaukomplexe die baulichen Rudimente der Vergangenheit (Wohnhäuser und ehemalige Germaniadruckerei) einfassen.
Freistellung der Hangkante
Die durch Abgrabung um die Jahrhundertwende entstandene Hangkante (Schaffung nutzbarer Industriefläche) erreicht mit maximal 17,5 m Böschungshöhe eine stadträumlich markante Höhe. Sie trennt städtebaulich und strukturell eindeutig das Wohn- und Geschäftsgebiet Gaarden vom Hörnbereich. Durch weitgehende Freihaltung bisher unbebauter Flächen soll sichergestellt werden, daß die vorhandene Sichtbeziehungen vom Bahnhof zur Jugendhe...