Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG |
---|---|---|
2500 | Beratungshilfegebühr…… Neben der Gebühr werden keine Auslagen erhoben. Die Gebühr kann erlassen werden. |
15,00 EUR |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen