Nr. Gebührentatbestand Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG
3313

Verfahrensgebühr für die Vertretung des Schuldners im Eröffnungsverfahren……

Die Gebühr entsteht auch im Verteilungsverfahren nach der SVertO.
1,0
3314

Verfahrensgebühr für die Vertretung des Gläubigers im Eröffnungsverfahren……

Die Gebühr entsteht auch im Verteilungsverfahren nach der SVertO.
0,5
3315

Tätigkeit auch im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan:

Die Verfahrensgebühr 3313 beträgt……
1,5
3316

Tätigkeit auch im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan:

Die Verfahrensgebühr 3314 beträgt……
1,0

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