Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG |
---|---|---|
3313 | Verfahrensgebühr für die Vertretung des Schuldners im Eröffnungsverfahren…… Die Gebühr entsteht auch im Verteilungsverfahren nach der SVertO. |
1,0 |
3314 | Verfahrensgebühr für die Vertretung des Gläubigers im Eröffnungsverfahren…… Die Gebühr entsteht auch im Verteilungsverfahren nach der SVertO. |
0,5 |
3315 | Tätigkeit auch im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan: Die Verfahrensgebühr 3313 beträgt…… |
1,5 |
3316 | Tätigkeit auch im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan: Die Verfahrensgebühr 3314 beträgt…… |
1,0 |
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