Nr. Gebührentatbestand Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG
3403

Verfahrensgebühr für sonstige Einzeltätigkeiten, soweit in Nummer 3406 nichts anderes bestimmt ist……

Die Gebühr entsteht für sonstige Tätigkeiten in einem gerichtlichen Verfahren, wenn der Rechtsanwalt nicht zum Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten bestellt ist, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.
0,8
3404

Der Auftrag beschränkt sich auf ein Schreiben einfacher Art:

Die Gebühr 3403 beträgt……

Die Gebühr entsteht insbesondere, wenn das Schreiben weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthält.
0,3

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