Nr. Gebührentatbestand Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG
3406

Verfahrensgebühr für sonstige Einzeltätigkeiten in Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, wenn Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG)……

Die Anmerkung zu Nummer 3403 gilt entsprechend.
36,00 bis 408,00 EUR

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