Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG | |
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Wahlanwalt | gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt | ||
4104 | Verfahrensgebühr…… Die Gebühr entsteht für eine Tätigkeit in dem Verfahren bis zum Eingang der Anklageschrift, des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht oder im beschleunigten Verfahren bis zum Vortrag der Anklage, wenn diese nur mündlich erhoben wird. |
44,00 bis 319,00 EUR | 145,00 EUR |
4105 | Gebühr 4104 mit Zuschlag…… | 44,00 bis 399,00 EUR | 177,00 EUR |
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