Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG | |
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Wahlanwalt | gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt | ||
4106 | Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht…… | 44,00 bis 319,00 EUR | 145,00 EUR |
4107 | Gebühr 4106 mit Zuschlag…… | 44,00 bis 399,00 EUR | 177,00 EUR |
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