Rz. 2

Nach VV 4301 erhält der Anwalt eine Gebühr i.H.v. 44 EUR bis 506 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 275 EUR. Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr i.H.v. 220 EUR. Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich der Gebührenrahmen bzw. die Festgebühr um 30 % je weiteren Auftraggeber (VV 1008).

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