Rz. 35
Wird die Sache aufgrund einer Beschwerde oder weiteren Beschwerde zurückverwiesen, gilt § 21 Abs. 1. Die Gebühr entsteht erneut. Eine Anrechnung der Verfahrensgebühren ist im Gegensatz zu VV Vorb. 3 Abs. 6 in VV Teil 6 nicht vorgesehen.
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