Rz. 213

Wenn Dokumente in einem Arbeitsgang auf demselben Datenträger gespeichert und überlassen werden, beträgt die Pauschale höchstens 5 EUR. In einem Arbeitsgang überträgt der Rechtsanwalt z.B. dann Dokumente auf denselben Datenträger, wenn ein Verteidiger von der Staatsanwaltschaft eine Reihe von Videoaufnahmen erhält, die auf mehreren Datenträgern gespeichert sind. Wenn der Rechtsanwalt dann Kopien dieser Datenträger übermittelt, könnte die Auffassung vertreten werden, dass das in einem Arbeitsgang geschieht und die Pauschale dadurch höchstens 5 EUR beträgt. Liegt aber nicht derselbe, sondern liegen verschiedene Datenträger vor, erhält der Rechtsanwalt für jeden betroffenen Datenträger höchstens 5 EUR.[319]

[319] Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, VV 7000 Rn 199.

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