Orientierungssatz
Das Mitglied einer Gewerkschaft, das während eines Streiks als freiwilliger Streikhelfer tätig wird und dessen Tätigkeit sich dabei nicht von der eines hauptamtlichen Gewerkschaftssekretärs unterscheidet, unterliegt auf dem Weg zum Einsatz als Streikhelfer dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2052452 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen