Entscheidungsstichwort (Thema)

Ende des Kindergeldanspruches bei Einberufung zur Bundeswehr

 

Orientierungssatz

Wird der Wehrpflichtige im Einberufungsbescheid darauf hingewiesen, daß er den Wehrdienst am 1. eines Monats bis 18.00 Uhr anzutreten hat und betritt er die Kaserne im Laufe dieses Tages, so entfällt der Anspruch auf Kindergeld erst im Folgemonat.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2059916

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