Entscheidungsstichwort (Thema)

Ermächtigung eines Chefarztes zur Durchführung ambulanter Eigenblutentnahmen. Kosten für Eigenblutentnahme. Pflegesatzverhandlung und -vereinbarung

 

Orientierungssatz

1. Die Ermächtigung für die Durchführung von Leistungen ist nicht zu erteilen, wenn es sich um Leistungen (Eigenblutentnahmen) handelt, die ausschließlich im Rahmen einer stationären Behandlung benötigt werden. Es besteht insofern keine für eine Ermächtigung von Krankenhausärzten notwendige Lücke in der vertragsärztlichen Versorgung.

2. Sind die Kosten für Eigenblutentnahmen Teil der stationären Kosten, müssen sie in die Pflegesatzverhandlungen und -vereinbarungen einfließen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.06.1994; Aktenzeichen 6 RKa 34/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2051956

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