Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch auf Familienkrankenpflege für volljährige Kinder. Unterhaltsberechtigung

 

Leitsatz (amtlich)

Stehen dem Versicherten nur unzureichende Einkünfte zur Verfügung und kann er deshalb für ein volljähriges Kind keinen Unterhalt leisten, ohne den eigenen angemessenen Lebensunterhalt zu gefährden, so hat das Kind ihm gegenüber keinen Unterhaltsanspruch (BGB § 1603). Demzufolge besteht für ein solches Kind wegen der fehlenden Unterhaltsberechtigung auch kein Anspruch auf Familienkrankenpflege (RVO § 205).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2052416

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