Rz. 64

Im Interesse des minderjährigen Kindes kann das Gericht den Kontakt eines Elternteils mit dem Kind einschränken bzw. untersagen (§ 25 Abs. 3 FamG).

Das Gericht kann von Amts wegen die Entscheidung über das elterliche Sorgerecht ändern, wenn ein Elternteil wiederholt unbegründet und absichtlich dem anderen nicht den Kontakt mit dem minderjährigen Kind ermöglicht (§ 25 Abs. 4 FamG).

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