Normenkette

§ 15 WEG, § 22 Abs. 1 WEG

 

Kommentar

1. Einem im DG gelegenen Wohnungseigentum war nach Teilungserklärung auch ein im Dachspitz gelegener Abstellraum zugeordnet, begehbar durch eine Einschubtreppe vom Treppenhaus aus. Der DG-Eigentümer hatte hier die Zwischendecke seiner Wohnung (Balkendecke, auf denen Bretter und eine Schicht Mineraldämmwolle verlegt waren, nicht allerdings ein Trittschallschutz) durchbrochen und eine Wendeltreppe direkt von der Wohnung aus zum Abstellraum eingebaut; von den Mietern des Wohnungseigentümers wurde der Abstellraum dann als Wohn- und Schlafraum genutzt.

In allen drei Instanzen hatte der Antrag auf entsprechende Nutzungsuntersagung und Beseitigungsverpflichtung der Wendeltreppe Erfolg.

2. Ungeachtet der Frage, ob die Bezeichnung des Abstellraumes in der Teilungserklärung als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter auszulegen sei oder ob sie nur der Beschreibung eines Raumes diene, auf den sich Sondereigentum erstrecke, dürfe ein solcher Abstellraum im Dachspitz nur in einem seiner Beschaffenheit entsprechenden Rahmen, also nicht zu Wohn- und Schlafzwecken genutzt werden; andernfalls störe oder beeinträchtige eine solche Nutzung wegen der damit verbundenen intensiveren Nutzung regelmäßig mehr als die Nutzung des Raumes in einem seiner Beschaffenheit entsprechenden Rahmen (h.M.).

Auch der innenliegende Wendeltreppenzugang sei ersichtlich deshalb geschaffen worden, um den Abstellraum zu Wohn- und Schlafzwecken zu nutzen; er stehe daher mit dieser Nutzungsart in engem Zusammenhang, während für die Nutzung als Abstellraum ohne weiteres der Zugang zum Speicher vom Treppenhaus ausreiche. Andere Eigentümer müssten deshalb diese Nutzung und auch die bauliche Veränderung nicht dulden und könnten auch Beseitigung der Wendeltreppe verlangen.

3. Auch außergerichtliche Kostenerstattung im Rechtsbeschwerdeverfahren bei Geschäftswertansatz von 10.000 DM.

 

Link zur Entscheidung

( BayObLG, Beschluss vom 10.03.1994, 2Z BR 1/94)

Zu Gruppe 5: Rechte und Pflichten der Miteigentümer

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