Die gesundheitlichen Anforderungen an die Beschaffenheit von Trinkwasser wurden erstmals in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 21.5.2001 festgelegt. Mit der Ersten Änderungsverordnung vom 3.5.2011 wurde die Trinkwasserverordnung novelliert. Kernpunkt der Novelle waren Regelungen zur Verhinderung von gesundheitsschädlichen Legionellenkonzentrationen im Warmwasser von zentralen Warmwasserkesseln und dem dazu gehörenden Leitungsnetz in Gebäuden. Bald zeigte sich jedoch, dass die beschlossenen Regelungen zur Legionellenbekämpfung vollzugsuntauglich waren. Deshalb hat der Verordnungsgeber diese Regelungen mit der Zweiten Änderungsverordnung vom 5.12.2012 überarbeitet und auf ein vollzugstaugliches Maß zurückgeführt. In den Jahren 2015, 2018 und 2021 sind weitere Änderungen erfolgt.

Auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung unterliegen Vermieter, Verwalter und Eigentümer von Wohnungseigentumsanlagen mit vermieteten Eigentumswohnungen regelmäßigen Anzeige-, Dokumentations- und Prüfpflichten.

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