Alexander C. Blankenstein
Kurzbeschreibung
In der Hausinstallation sind Bleirohre vorhanden. Die Verwaltung wird beauftragt, dies durch entsprechenden Aushang am Schwarzen Brett öffentlich zu machen.
Vorbemerkung
Bleirohre werden etwa seit 1970 in Hausinstallationen wegen der neurotoxischen Wirkungen von Blei nicht mehr verwendet. Sie sind aber sehr langlebig und noch immer in alten Gebäuden vorzufinden. Aus diesem Grund sind die Inhaber von Hausinstallationen nach § 17 Abs. 5 TrinkwV dazu verpflichtet, die betroffenen Verbraucher zu informieren, wenn noch Bleileitungen in der Hausinstallation vorhanden sind.
Mit der TrinkwV 2023 wurde auch die Pflicht eingeführt, bei Vorliegen einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, diese Trinkwasserleitungen oder Teilstücke bis zum Ablauf des 12.1.2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.
Die Verbraucher sind dann auch darüber zu informieren, wann die Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus dem Werkstoff Blei voraussichtlich entfernt oder stillgelegt werden, sobald dem Betreiber diese Informationen vorliegen. Schließlich hat der Betreiber ab dem 13.1.2026 den Verbrauchern in Textform zu erklären und in geeigneter Form nachzuweisen, dass er entweder seiner Pflicht nachgekommen oder aber die Frist verlängert worden ist.
Trinkwasserverordnung: Bleirohre
TOP XX: Information der Bewohner über Bleirohre
Nach den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung besteht die Pflicht zur Information der Mieter und sonstigen Verbraucher von Trinkwasser über das Vorhandensein von Bleirohren in der Hausinstallation, sobald hiervon Kenntnis vorliegt. Da in der Hausinstallation Bleirohre vorhanden sind, wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechende Mitteilung am Schwarzen Brett im Treppenhaus der Wohnanlage zu veröffentlichen.
Nach der Trinkwasserverordnung besteht bei einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, die Pflicht, diese Trinkwasserleitungen oder Teilstücke bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 zu entfernen oder stillzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Sonderfachmann mit der Begutachtung und Erarbeitung eines Konzepts zu beauftragen, wie die betroffenen Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus Blei entfernt, ersetzt und/oder stillgelegt werden können.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
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Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.