Rz. 215

Die letzte Möglichkeit ist die Feststellung der Vaterschaft durch ein Gericht; alle anderen Vaterschaftsvermutungen stehen in der Rangfolge vor ihr. Ziel des gerichtlichen Verfahrens ist es festzustellen, wer der tatsächliche Vater des Kindes ist. Im Prozess kann die Person des Vaters mit Hilfe einer DNA-Analyse eigentlich mit voller Sicherheit festgestellt werden. Daraus folgt, dass die von einem Gericht festgestellte Vaterschaftsvermutung unanfechtbar ist.[169]

[169] § 4:108 lit. b) Ptk.

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