Kurzbeschreibung
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt für die Mutter des nichtehelichen (noch ungeborenen) Kindes nach §247 FamFG. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Vorbemerkung
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt für die Mutter des nichtehelichen (noch ungeborenen) Kindes nach §247 FamFG. Antragstellerin ist die Kindesmutter, Antragsgegner ist der vermutete Kindesvater. Der Antrag kann nur bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes gestellt werden und muss sich auch auf diesen Zeitraum beschränken. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Zahlung von Unterhalt für die Mutter des nichtehelichen Kindes, Antrag auf Erlass einer eA
An das
Amtsgericht
…
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt nach § 247 FamFG |
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der …
Verfahrensbevollmächtigte/r: …
gegen
…
bestellen wir uns zu den Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers/der Antragstellerin.
Namens und in Vollmacht des Antragstellers/der Antragstellerin beantragen wir,
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dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 247 FamFG aufzugeben, an die Antragstellerin Unterhalt in Höhe von … EUR in drei gleichen Raten wie folgt zu zahlen: Die erste Rate unverzüglich nach der Geburt des Kindes, die zweite und dritte Rate spä-testens zum dritten Kalendertag des nächsten und übernächsten Monats. |
Begründung
Die Antragstellerin ist schwanger. Die Geburt des Kindes wird erwartet für den …
Glaubhaftmachung: Bescheinigung des Gynäkologen vom….
Der Antragsgegner ist der biologische Vater des Kindes. Er hat der Antragstellerin während der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt. Während des Zeitraums der gesetzlichen Empfängniszeit hat die Antragstellerin mit keinem anderen Mann geschlechtlich verkehrt.
Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin
Der Antragsgegner verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von ….EUR. Die Antragstellerin hat derzeit kein eigenes Einkommen. Der Unterhaltsanspruch richtet sich nach § 1615l Abs. 1 BGB.
Der Antragsgegner ist in der Lage, an die Antragstellerin einen monatlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von …EUR zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem derzeitigen Existenzminimum.
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
(Die Glaubhaftmachung der Tatsachen erfolgt i.d.R. durch eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin und Vorlage von Urkunden.)