X, Eigentümer sämtlicher Wohnungseigentumsrechte, bringt am 29.12.2022 das Eigentum an diesen in eine am selben Tag gegründete X-GbR ein, deren 3 Gesellschafter sämtlich mit ihm in gerader Linie verwandt sind. In den Grundbüchern ist eine Veräußerungsbeschränkung eingetragen, wonach eine Weiterveräußerung der Zustimmung bedarf. Dies gelte allerdings nicht im Fall der Veräußerung an Verwandte in gerader Linie. Fraglich ist, ob X einer Zustimmung zur Veräußerung bedarf.

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