Verkaufsstätten müssen eine Sicherheitsstromversorgungsanlage haben, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen übernimmt, insbesondere der
1. |
Sicherheitsbeleuchtung einschließlich der Beleuchtung von Stufen und Hinweisen auf Ausgänge, |
2. |
Sprinkleranlagen einschließlich Löschwasserversorgungstechnik, |
3. |
Rauchabzugsanlagen, |
4. |
Schließeinrichtungen für Feuerschutzabschlüsse (zum Beispiel Rolltore), |
5. |
Brandmeldeanlagen, |
6. |
Alarmierungseinrichtungen. |
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