Leitsatz
Verneinter Übergang der Nutzung einer Garage auf den Rechtsnachfolger
Normenkette
(§§ 10, 15, 43 Abs. 1 WEG)
Kommentar
Das Recht eines Wohnungseigentümers zur Nutzung einer im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehenden Garage geht nicht allein deswegen auf den Rechtsnachfolger über, weil der Rechtsvorgänger im Gegenzug für die Einräumung des Nutzungsrechts dem Ausbau der Garagenanlage auch auf gemeinschaftlichem Eigentum zugestimmt hat.
Link zur Entscheidung
( OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.10.2001, 3 W 102/01, ZWE 3/2002, 142)
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