§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz für das Jahr 2012 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 19,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,0 Prozent.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

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