§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung
Der Beitragssatz für das Jahr 2012 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 19,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,0 Prozent.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen