Sozialversicherung: die Beitragssätze für 2025
Ob Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder Umlage der durchschnittliche Zusatzbeitrag - unsere Zusammenstellung zeigt, in welchen Bereichen Veränderungen zu beachten sind.
Krankenversicherung
Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung liegt aktuell bei 14,6 Prozent. Haben Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld, gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent. Bei versicherungspflichtig Beschäftigten wird der Beitrag hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden getragen. Für Minijobber gelten besondere Beitragsätze.
Durchschnittlicher und individueller Zusatzbeitrag (Krankenversicherung)
Neben dem allgemeinen und ermäßigten Beitragssatz gehört auch der Zusatzbeitrag als originärer Teil zum Krankenversicherungsbeitrag. Dieser ist jedoch gesondert zu berechnen und auch gesondert im Beitragsnachweis auszuweisen. Beim Zusatzbeitrag ist zwischen dem durchschnittlichen und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zu unterscheiden. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt zum 1. Januar 2025 auf 2,5 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das eine Erhöhung um 0,8 Prozent.
Krankenkassen können einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, sofern sie ihren Finanzbedarf durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht decken können. Die Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitrags legt jede Kasse selbst fest. Eine Übersicht der kassenindividuellen Zusatzbeiträge finden Sie hier.
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung wird zum 1. Januar 2025 auf 3,6 Prozent erhöht. Die finanziellen Schwierigkeiten der Pflegeversicherung machten die Anhebung um 0,2 Prozentpunkte notwendig. Für Beamte gilt immer nur der halbe Beitragssatz. Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die
- keine Kinder haben,
- ab dem 1. Januar 1940 geboren sind und
- das 23. Lebensjahr vollendet haben,
müssen einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 Prozent zahlen.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit mehreren Kindern erhalten stattdessen einen Abschlag in Höhe von 0,25 Prozent. Damit vermindert sich ihr Beitragsanteil zur Pflegeversicherung
- bei 2 Kindern auf 1,55 Prozent,
- bei 3 Kindern auf 1,3 Prozent,
- bei 4 Kindern auf 1,05 Prozent sowie
- bei 5 oder mehr Kindern auf 0,8 Prozent.
(In Sachsen gilt eine andere Beitragslastverteilung.) Berücksichtigungsfähig sind nur Kinder bis 25 Jahre. Haben alle Kinder das 25. Lebensjahr vollendet, gilt der Beitragssatz für Eltern mit einem Kind. Dieser entspricht dem regulären Beitragssatz von 3,6 Prozent.
Download-Tipp: Werte und Fristen in der Entgeltabrechnung 2025 In diesem kostenlosen Haufe-Whitepaper erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Zahlen und Daten in der Entgeltabrechnung für 2025. |
Rentenversicherung
Wann der Beitrag zur Rentenversicherung zu reduzieren oder zu erhöhen ist, ist gesetzlich festgelegt. Ausgangswert ist dabei die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage. Seit 2018 liegt der Beitragssatz bei stabilen 18,6 Prozent.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung bleibt auch 2025 stabil. Der Beitragssatz beträgt somit weiterhin 2,6 Prozent. Die zeitweise Senkung des Beitragssatzes auf 2,4 Prozent während der Coronapandemie gilt nicht mehr. Zum 1. Januar 2025 findet keine Erhöhung statt.
Unfallversicherung
In der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es keinen vergleichbaren Beitragssatz wie bei den übrigen Sozialversicherungszweigen. Die Beitragshöhe zur Unfallversicherung richtet sich nach
- dem Entgelt der Versicherten und
- dem Grad der Unfallgefahr im jeweiligen Unternehmen.
Künstlersozialabgabe
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Arbeitgeber Künstlersozialabgabe entrichten, sofern sie künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen. Aktuell liegt der Abgabesatz bei 5,0 Prozent. Dieser soll auch für 2025 stabil bei 5,0 Prozent bleiben. Ob Sie als Arbeitgeber die Künstlersozialabgabe entrichten müssen und aus welchem Entgelt die Abgabe zu berechnen ist, erfahren Sie im Top-Thema Künstlersozialabgabe.
Sozialversicherungsbeitrag: Tabelle
Beitragssätze 2023 | Beitragssätze 2024 | Beitragssätze 2025 | |
Krankenversicherung | |||
allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | 14,6 % | 14,6 % |
ermäßigter Beitragssatz | 14,0 % | 14,0 % | 14,0 % |
durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 1,6 % | 1,7 % | 2,5 % |
kassenindividueller Zusatzbeitrag | individuell | individuell | individuell |
Pflegeversicherung | 3,05 % (bis 30.6.2023) | 3,4 % (seit 1.7.2023) | 3,6 % |
Zusatzbeitrag | 0,35 % (bis 30.6.2023) | 0,6 % (seit 1.7.2023) | 0,6 % |
Rentenversicherung | 18,6 % | 18,6 % | 18,6 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 2,6 % | 2,6 % |
Umlage Arbeitsunfähigkeit (U1) Minijob-Zentrale | individuell 1,1 % | individuell 1,1 % | individuell noch nicht bekannt |
Umlage Mutterschaftsleistungen (U2) Minijob-Zentrale | individuell 0,24 % | individuell 0,24 % | individuell noch nicht bekannt |
Künstlersozialabgabe | 5,0 % | 5,0 % | 5,0 % |
Insolvenzgeldumlage | 0,06 % | 0,06 % | noch nicht bekannt |
Das könnte Sie auch interessieren:
Sozialversicherungswerte: Kabinett beschließt Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
Sozialversicherungsbeiträge aus Feiertagszuschlägen richtig berechnen
-
Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
41.2461
-
Aktueller Stand der Besoldungsanpassung für Landesbeamte
10.7346
-
Anspruch auf Jahres- und Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit
1.762
-
Stufenzuordnung nach TV-L bei Einstellung: Anerkennung von Berufserfahrung
655
-
Jahressonderzahlung kann gepfändet werden
654
-
Ungenutztes Potenzial gegen Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst
566
-
Jährliche Sonderzahlung ist nicht von Pfändungsschutz umfasst
364
-
Keine Kürzung des Leistungsentgelts wegen Arbeitsunfähigkeit
345
-
Lohnpfändung bei Überlassung eines Dienstwagens
345
-
Besoldung der Bundesbeamten und Versorgungsempfänger wird angehoben
313
-
Aktueller Stand der Besoldungsanpassung für Landesbeamte
28.11.20246
-
Eingruppierung einer Verwaltungskraft in einem Pflegeheim
28.11.2024
-
Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
13.11.20241
-
Für Beschäftigte in der Gastronomie eines kommunalen Eissportzentrums gilt der TVöD
16.09.2024
-
Begrenzter Vertrauensschutz bei korrigierender Rückgruppierung in niedrigere Entgeltgruppe
11.07.2024
-
Wann liegt eine korrigierende Rückgruppierung vor?
06.06.2024
-
Entschuldigtes Fehlen trotz fehlender Entschuldigung
02.05.2024
-
Mehrleistungen aus Unfallkasse sind nicht auf Hinterbliebenenversorgung anzurechnen
12.04.2024
-
Reform der Besoldung der Bundesbeamten verzögert sich
21.03.2024
-
Eingruppierung von Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts
06.03.2024