Kurzbeschreibung
Der Architekt ist grundsätzlich nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Bauherrn berechtigt. Um Inhalt und Grenzen der Vollmacht eindeutig für beide Parteien festzulegen und für den Architekten die Möglichkeit zu schaffen, seine Bevollmächtigung gegenüber Dritten nachzuweisen, ist die Ausstellung einer Vollmachtsurkunde zu empfehlen.
Vollmacht
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Anschrift Auftragnehmer | |
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(Ort, Datum) |
Vollmacht
Hiermit bevollmächtigen wir
(Anschrift der Auftraggeber)[1]
den Architekten
(Anschrift des Architekten)
für mein/unser Bauvorhaben
□ einen rechtsverbindlichen Auftrag gegenüber dem Unternehmen über die Erbringung folgender Leistungen zu erteilen,
□ die rechtsgeschäftliche Abnahme zu erklären,
□ einen Vertragsstrafenvorbehalt auszusprechen,
□ Verhandlungen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden zu führen.
□
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Architekt nicht bevollmächtigt ist, Rechtsgeschäfte in unserem Namen einzugehen und uns in jeglicher Art, insbesondere finanzieller Art, zu verpflichten.[2]
_________________________
(Unterschrift)
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