Der Vermögensbericht muss (am besten am Anfang) darstellen:

  • den Ersteller,
  • das Erstellungsdatum,
  • den Berichtszeitraum,
  • das konkrete Bezugsobjekt.

Allgemeines

Ist der Ersteller des Vermögensberichts angegeben?
Ist das dargestellte Wirtschaftsjahr angegeben?
Sind das Wirtschafts- und das Kalenderjahr identisch?
Betrifft der Vermögensbericht die richtige Wohnungseigentumsanlage?
Ist der gesamte Berichtszeitraum erfasst?

Der Vermögensbericht muss 2 Teile haben:

Den Stand der Rücklagen.
Das wesentliche Gemeinschaftsvermögen.

Rücklagen

Sind im Vermögensbericht alle Rücklagen erfasst?
Wird die Entwicklung der Rücklagen angegeben?
Ist der Soll-Stand der Rücklagen erfasst?

Gemeinschaftsvermögen

Ist das wesentliche Gemeinschaftsvermögen erfasst:

Forderungen gegen Wohnungseigentümer auf Hausgeld?
Forderungen gegen Dritte, etwa Finanzamt, Verwalter (Schadensersatz), Sozialversicherungsträger oder Versicherung?
Werthaltige Güter, etwa Brennstoff?
Sind die Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer angegeben?

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