Entscheidungsstichwort (Thema)

sonst. allg. Verwaltungsrecht. Personalvertretung. Mitbestimmung. Personalfragebogen des Rechnungshofs. Mitbestimmung über den Inhalt eines Personalfragebogens

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der Mitbestimmungstatbestand des § 79 Abs. 3 Nr. 3 LPVG (Inhalt von Personalfragebogen) greift ein, wenn die Dienststelle beabsichtigt. Beschäftigte oder Bewerber mit dem Mittel des Fragebogens nach eigenen personenbezogenen Daten abzufragen. Unerheblich ist, ob die abgefragten Daten der Dienststelle bereits bekannt sind oder sie diese aus ihren Unterlagen zusammenstellen könnte.

2. In diesem Sinne personenbezogen sind auch Fragen nach Leistung und Verhalten der Beschäftigten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses, soweit diese nicht aus fachbezogenen Gründen gestellt werden.

3. Dem Rechnungshof Baden-Württemberg sind nach § 95 Abs. 2 LHO auskunftspflichtig die Stellen, bei denen der Rechnungshof prüft, und nicht unmittelbar die Beschäftigten dieser Stellen.

 

Normenkette

LPVG § 79 Abs. 3 Nr. 3; BPersVG § 76 Abs. 2 Nr. 2; LHO § 95; BHO § 95

 

Verfahrensgang

VG Sigmaringen (Beschluss vom 25.05.1987; Aktenzeichen Pers. 1435/86)

 

Nachgehend

BVerwG (Beschluss vom 02.08.1989; Aktenzeichen 6 P 5.88)

 

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluß des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 25. Mai 1987 – Pers. 1435/86 – geändert. Es wird festgestellt, daß dem Antragsteller hinsichtlich des Inhalts des Fragebogens „Arbeitsplatzbeschreibung für Systemanalytiker, Programmierer und für sonstige an der ADV-Verfahrensentwicklung beteiligten Personen” (Vordruck E des Rechnungshofs Baden-Württemberg) das Mitbestimmungsrecht aus § 79 Abs. 3 Nr. 3 LPVG zusteht. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Tatbestand

I. Der Rechnungshof Baden-Württemberg überprüfte 1985/86 die Wirtschaftlichkeit der in den Kliniken der Universitäten … eingesetzten Anlagen zur automatisierten Datenverarbeitung (ADV). Hierzu gab er unterm 14.4.1986 gegenüber dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst und den genannten Universitäten Prüfungsmitteilungen heraus. Unterm 20.6. 1986 schrieb er an die Universität …, es sei vorgesehen, die Prüfung mit Erhebungen beim Klinikum dieser Universität fortzusetzen. In die Prüfungen würden insbesondere das Medizinische Rechenzentrum, die ADV-Abteilung der Medizinischen Klinik IV und die ADV-Anwendungen der Ambulanz des Zentrums für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde einbezogen. Der Rechnungshof bat in dem Schreiben die Universität, zur Vorbereitung dieser weiteren Prüfungen bis 15.8.1986 u.a. den Vordruck E von den an der ADV-Verfahrensentwicklung beteiligten Beschäftigten der genannten Stellen ausfüllen zu lassen.

Der Vordruck E ist bezeichnet als „Arbeitsplatzbeschreibung für Systemanalytiker, Programmierer (und sonstige an der ADV-Verfahrensentwicklung beteiligte Personen)”. Er enthält im Anschluß an die einleitende Frage nach der „Dienststelle (z.B.: Medizinisches Rechenzentrum, ADV Med. Klinik IV): …” folgende Fragen:

  1. Inhaber des Arbeitsplatzes (Name, Vorname, Amts- oder Dienstbezeichnung, Besoldungs- oder Vergütungsgruppe, Funktionsbezeichnung, Voll- oder Teilzeitbeschäftigung – Anzahl der Wochenstunden –, Fachausbildung mit Angabe des Abschlusses, Dauer der Tätigkeit auf diesem Arbeitsplatz)?
  2. Üben Sie weitere Tätigkeiten aus (innerhalb des Klinikrechenzentrums, innerhalb der Universität – z.B. Lehrtätigkeit, Personalrat –, in Ausschüssen, Arbeitskreisen und sonstigen Gremien, genehmigte Nebentätigkeiten – Art und Umfang –)?
  3. Welche Dienstkräfte sind Ihnen unterstellt (Name, Funktionsbezeichnung, Besoldungs- oder Vergütungsgruppe)?
  4. Wem sind Sie unmittelbar unterstellt (Dienst- und Fachaufsicht; Name, Funktionsbezeichnung, Besoldungs- oder Vergütungsgruppe)?
  5. Sie sind Vertreter für, werden vertreten von … (Name, Funktionsbezeichnung, Besoldungs- oder Vergütungsgruppe)?
  6. Aufgaben und Tätigkeiten (nach sachlichen Gruppen geordnet; kurze Bezeichnung der Tätigkeiten, Anteil in Prozent)?
  7. Welche Vorschläge können Sie für die Verbesserung der Organisation, der Geschäftsverteilung, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsbedingungen machen?
  8. Welche Tätigkeiten, die Sie zur Zeit ausüben, sollten auf andere Dienstkräfte übertragen werden?
  9. Erstellte oder geänderte Programme. Seit 1.1.1985 haben Sie folgende Programme neu erstellt bzw. geändert (Programmbezeichnung, Auftrag vom …, Freigabedatum, Anzahl Statements – geänderter Statements – im Quellenprogrammcode)?

Das Universitätsklinikum …, an welches die Bitte des Rechnungshofs weitergeleitet worden war, leitete die Bitte an das Medizinische Rechenzentrum und die anderen Stellen des Universitätsklinikums weiter. Diese Stellen beauftragten alsdann die in Betracht kommenden Systemanalytiker, Programmierer und die sonstigen an der ADV-Verfahrensentwicklung beteiligten Beschäftigten, jeweils einen Vordruck E auszufüllen.

Der Antragsteller ist der aus 19 Mitgliedern bestehende Personalrat des Universitätsklinikums …. Nachdem er durch ...

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