Leitsatz

  • Größere Baumaßnahmen erfordern die vorherige Einholung von Vergleichsangeboten

    Balkonanbau führt zu erweiterter, nachteiliger Nutzungsmöglichkeit

 

Normenkette

§ 21 Abs. 4 WEG

 

Kommentar

1. Ein Eigentümerbeschluss, mit dem ohne vorherige Einholung von Vergleichsangeboten über die Durchführung einer größeren Baumaßnahme (hier: Erneuerung und Vergrößerung mehrerer Balkone) entschieden wird, entspricht in der Regel nicht ordnungsgemäßer Verwaltung (vgl. auch BayObLG, NJW-RR 1989, 1293/1294 und 1999, 307; ferner WE 95, 287/288).

2. Auch die Beschlussfassung über die Gestattung der Neuerrichtung von 2 Balkonen an einem Rückgebäude schafft hier eine erweiterte Nutzungsmöglichkeit (unabhängig von der Frage einer optischen Nachteilswirkung), was bei gebotener typisierender Betrachtungsweise als Nachteil im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG und § 14 Nr. 1 WEG von den restlichen Eigentümern nicht hingenommen werden müsse. Auch eine solche Maßnahme bedarf der Zustimmung aller Eigentümer und kann nicht mit Mehrheit beschlossen werden.

3. Auch außergerichtliche Kostenerstattung im Rechtsbeschwerdeverfahren bei Geschäftswert dieser Instanz von DM 50.000,-.

 

Link zur Entscheidung

( BayObLG, Beschluss vom 09.09.1999, 2Z BR 54/99)

  zu Gruppe 5:  Rechte und Pflichten der Miteigentümer

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