Dr. Nicolai Besgen, Thomas Prinz
Die Digitalisierung der Arbeitswelt nimmt immer mehr Fahrt auf mit Auswirkungen für alle Bereiche des Arbeitsrechts und des Datenschutzrechts. Als zusätzlicher Booster für die Digitalisierung hat die COVID-19-Pandemie gewirkt. Arbeitgeber und Beschäftigte haben die mobile Arbeit von zu Hause vielfach und noch weitaus öfter als bisher eingesetzt und damit einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz geleistet. Dies kann nur funktionieren, wenn die Möglichkeiten der Digitalisierung in den Betrieben umfassend genutzt werden.
Der Einsatz digitaler Arbeitsmittel in Betrieben und Unternehmen, der Einsatz von Internet, E-Mail, Smartphone, Cloud-Anwendungen und Wearables birgt eine Vielzahl arbeits- und datenschutzrechtlicher Problemstellungen und Besonderheiten. Die besonderen arbeitsrechtlichen Problemfelder werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft erst bewusst, wenn eine Störung innerhalb des Arbeitsverhältnisses vorliegt, wenn z.B. der Arbeitgeber eine Kündigung wegen einer missbräuchlichen Nutzung des betriebseigenen Internetanschlusses aussprechen möchte. Oft nehmen die Parteien erst in diesem Moment zur Kenntnis, dass klare Regelungen zur Nutzung digitaler Arbeitsmittel und z.B. zur Internet- und E-Mail-Nutzung im Arbeitsvertrag fehlen. Immer wieder stellt sich insbesondere der Arbeitgeber die Frage, wie er den Einsatz dieser Arbeitsmittel kontrollieren kann und in welchem Umfang er dies darf. Ein beliebter Streitpunkt ist die Frage, inwieweit dem Betriebsrat moderne Informations- und Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen sind. Auch moderne Arbeitsformen wie Mobile Arbeit, Desk-Sharing und grenzüberschreitende "Internetarbeitsverhältnisse" sind Herausforderungen für die Gestaltung des Arbeitsvertrages. Außerdem bietet der technische Fortschritt immer wieder neue Instrumente, wie GPS (Global Positioning System), RFID (Radio Frequency Identification), biometrische Zugangskontrollen oder die Nutzung von Wearable Computing, die im Arbeitsverhältnis eine Rolle spielen können.
Der arbeitsrechtliche Berater muss sich dabei die erforderlichen Informationen u.a. in den Bereichen des Arbeits-, Arbeitsschutz-, Datenschutz- und Steuerrechts aus einer nahezu unüberschaubaren Fülle unterschiedlicher allgemeiner und spezieller Quellen zusammenstellen. Bei dieser Beratungsleistung soll das in 5. Auflage umfassend aktualisierte Werk. In einer systematischen Darstellung, die sich nicht an einzelnen Rechtsquellen orientiert, sondern an den praktischen Anwendungsfeldern, sollen sämtliche Fragen der Einführung digitaler Arbeitsmittel und moderner Kommunikationsmittel, der Nutzung von KI, der Kontrollmöglichkeiten bei der Anwendung und des dabei relevanten Datenschutzes, Fragen der Haftung und des Arbeitsschutzes, der mobilen Arbeit und des Homeoffice sowie des grenzüberschreitenden Datenverkehrs praxisgerecht beantwortet werden. Umfassend erläutert werden zudem die lohn- und einkommensteuerrechtlichen Aspekte bei der Nutzung moderner Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitnehmer.
Mit der Neuauflage werden die relevanten Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz erläutert. Ein besonderes Augenmerk wird erneut auf die Rechtsprechung gelegt, die sich mit einer ständig steigenden Zahl von Fällen befassen muss, die die Nutzung digitaler Arbeitsmittel und moderner Informations- und Kommunikationseinrichtungen im Arbeitsverhältnis betreffen. Checklisten und Formulierungsmuster helfen bei der praktischen Umsetzung in die arbeits- und datenschutzrechtliche Beratung.
Bonn/Berlin, im Dezember 2021 |
Nicolai Besgen |
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Thomas Prinz |