Das umfassende Handbuch der Anwaltshaftung dient einer sachgerechten Vorsorge gegen Eigenhaftung, der fachlichen Bewältigung eines Regresses aus anwaltlicher Berufstätigkeit und der versicherungsrechtlichen Abwicklung eines solchen Schadensfalles. Deswegen wendet sich dieses Buch vor allem an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – auch an steuerberatende Anwälte –, die von Schadensersatzforderungen betroffen oder mit der Geltendmachung oder Abwehr eines Regressanspruchs beauftragt sind, sowie an Richter und Haftpflichtversicherer. Mitbehandelt wird die Haftung von Steuerberatern, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Anwaltshaftung im Wesentlichen gleichgestellt wird, und – vor allem im Bereich der "Dritthaftung" – von Wirtschaftsprüfern.
Erläutert werden die Vertragshaftung des Rechtsanwalts gegenüber seinem Auftraggeber (Mandanten) und gegenüber Dritten ("Dritthaftung"), die außervertragliche – insbesondere deliktische – Anwaltshaftung sowie die Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts. Die Reihenfolge der Abschnitte entspricht den Schritten, die bei der Prüfung eines Regressanspruchs beachtet werden sollten. Checklisten erleichtern die Haftungsprüfung im konkreten Fall.
Im Mittelpunkt des Handbuchs steht die aktuelle Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der für Anwaltsregresse und Haftung aus steuerlicher Beratung zuständig ist. Diese Rechtsprechung wird von dem früheren Vorsitzenden und zwei ehemaligen Mitgliedern dieses Senats sowie einem aktiven Senatsmitglied dargestellt. Auf Spezialliteratur wird in jedem Abschnitt verwiesen. Den Erläuterungen der Pflichtwidrigkeit und des Verschuldens, der Kausalität, der Zurechenbarkeit und des Schadens sowie der Verjährung sind Leitfäden angefügt.
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D. Dr. Gero Fischer – früherer Vorsitzender des zuständigen IX. Zivilsenats – behandelt die Anspruchsgrundlagen der vertraglichen Haftung gegenüber dem Auftraggeber (§ 3), Pflichtwidrigkeit und Verschulden (§ 4) sowie die – regelmäßig schwierigen – Bereiche der Kausalität, der Zurechenbarkeit und des Schadens (§ 5).
Richter am Bundesgerichtshof a.D. Gerhard Vill – früherer stellvertretender Vorsitzender des IX. Zivilsenats – erläutert die allgemeinen Vertragspflichten und die Einzelpflichten des Rechtsanwalts sowie seine Haftung für Hilfspersonen (§ 2 A. bis C.).
Richter am Bundesgerichtshof a.D. Dr. Detlev Fischer – ebenfalls früheres Mitglied des IX. Zivilsenats – behandelt die Vergütungspflicht des Mandanten (§ 2 D.), den Abschnitt "Mitverschulden" (§ 6), die vertragliche und vorvertragliche Dritthaftung des Rechtsanwalts, Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers und der Gesellschaften dieser Berufskreise gegenüber "Nichtmandanten" (§§ 8 bis 14) sowie den Abschnitt "Deliktische Haftung" (§ 15). Ferner hat er die Checklisten für die Prüfung der Haftung gegenüber Mandanten und Dritten (§ 16) bearbeitet.
Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Axel Rinkler, der in der 3. und 4. Auflage den Abschnitt "Anwaltsvertrag" (§ 1) erläuterte, ist auf eigenen Wunsch aus dem Kreis der Autoren ausgeschieden. Für seine Mitwirkung an den Vorauflagen danken wir ihm sehr. Seinen Abschnitt hat Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Gerhard Pape – langjähriges Mitglied des IX. Zivilsenats und Honorarprofessor an der Universität Göttingen – übernommen.
Rechtsanwalt Bertin Chab, Leitender Justitiar bei einem Haftpflichtversicherer, behandelt den Abschnitt "Verjährung vertraglicher Regressansprüche" (§ 7) und den Teil "Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte" (§§ 17 und 18).
Wir danken Frau Rechtsanwältin Claudia Schuster für ihre tatkräftige und wertvolle Unterstützung.
Freiburg, Karlsruhe und München, im August 2019 |
Dr. Gero Fischer Gerhard Vill Dr. Detlev Fischer Prof. Dr. Gerhard Pape Bertin Chab |