(1) 1Als Mitglied der Bordvertretung ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhalten hat. 2Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.

 

(2) Lehnt die gewählte Person die Wahl ab, so tritt an ihre Stelle die nicht gewählte Person mit der nächsthöchsten Stimmenzahl.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge