Entgegen der Regelungen in Westdeutschland wurde ein dem WEG entsprechendes Gesetz in der ehemaligen DDR niemals verabschiedet. Marxistisch-leninistische Überzeugungen standen auch dieser Form privater Vermögensbildung entgegen. Mit der Einheit Deutschlands im Jahr 1990 kam dann auch hier die Wende: Das WEG gilt seit diesem Zeitpunkt aufgrund der Bestimmungen des Einigungsvertrags in unveränderter Weise auch in den neuen Bundesländern. Die zunächst bestehenden Schwierigkeiten mit der Umsetzung des WEG, infolge eines neu zu schaffenden geordneten Grundbuchwesens, sind längst überwunden.

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