Antrag auf Wohnungszuweisung bei Getrenntleben (bei häuslicher Gewalt). Mit dem vorliegenden Antrag begehrt die Antragstellerin gemäß § 1361b BGB die richterliche Zuweisung der Ehewohnung zu ihrer alleinigen Nutzung. Die Wohnung wurde von dem Antragsgegner angemietet.

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