In dieser Checkliste werden die für die Ein- und Durchführung einer Workation relevanten Fragen und Aspekte aufgeführt.
Entscheidet sich ein Unternehmen dazu, den Beschäftigten Workation zu ermöglichen, sollte ein einheitlicher Prozess eingeführt werden. Die erste Checkliste zeigt, welche Aspekte Unternehmen bei der Einführung und der Durchführung von Workation beachten sollten.
[ ] Festlegung des persönlichen Geltungsbereichs: Wer erhält die Möglichkeit einer Workation? |
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[ ] Festlegung des sachlichen Geltungsbereichs |
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[ ] Festlegung der Dauer |
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[ ] Festlegung des Antragsprozesses |
- Bei wem ist der Antrag zu stellen, z.B. HR, Abteilungsleiter, Vorgesetzter?
- Erstellung einer Bestätigung und/oder Vertragsergänzung, Regelung der Zuständigkeiten
- ggf. Verwendung eines IT-Tools, möglicherweise auch Verknüpfung mit Bestätigung oder Beantragung A1 Formular
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[ ] Festlegung der Antragsfrist |
- Mit welcher Vorlaufzeit muss der Mitarbeitende die Workation beantragen, z.B. mindestens 14 Arbeitstage vor Beginn der Workation?
- evtl.: Ausschluss einer Umdeutung auf anderes Datum bei fehlender Genehmigung
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[ ] Festlegung der Ablehnungsgründe |
- Wann darf Arbeitgeber den Antrag ablehnen, z.B. aus betrieblichen oder rechtlichen Gründen?
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[ ] Gestaltung der Organisation |
- z.B. Stellung eines IT-Mitnahmeantrags, um Hard-/Software (Laptop) mitnehmen zu dürfen
- Ausschluss der Verwendung privater Hard-/Software zu dienstlichen Arbeitszwecken im/aus dem Ausland
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[ ] Festlegung von Rückkehrmodalitäten |
- evtl.: während genehmigter Workation Verlangen des Arbeitgebers der Rückkehr an den Arbeitsort bei dringenden betrieblichen Erfordernissen möglich; dann jedoch Verpflichtung zur Erstattung der damit verbundenen nachweislichen Reisekosten des Beschäftigten
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[ ] Vorweggenommene Einigung über Ausschluss einer Versetzung |
- mögliche Gestaltung: Die Betriebsparteien sind sich einig, dass die Workation keine Versetzung i.S.v. §§ 99, 95 Abs. 3 BetrVG darstellt.
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[ ] Abbedingung von Kosten |
- Formulierungsvorschlag: Kosten für einen privaten Zusatzversicherungsschutz im Ausland des Beschäftigten für eine privat veranlasste Workation übernimmt der Betrieb nicht nach § 670 BGB.
- § 670 BGB ist dispositiv.
- Der Betrieb übernimmt keine durch die Workation veranlassten Kosten (Hotel, Flug, Strom, Internet, Verpflegung etc.).
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[ ] Workation-Richtlinie |
- Während der Vorbereitungsphase kann es hilfreich sein, begleitend eine Workation-Richtlinie zu erstellen und diese an das Team zu kommunizieren, dies beugt möglichen Konflikten und Unklarh...
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