Die aktuelle Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer zeigt erneut einen Rückgang bei den Einzelzulassungen auf. Wie die BRAK im Mai mitteilte, verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern zum Stichtag 1.1.2024 insgesamt 172.514 Mitglieder und damit im Vergleich zum Vorjahr zwar einen leichten Zuwachs um 3.126 Mitglieder (+1,8 %), allerdings beruht dieser Zuwachs der Gesamtmitglieder im Wesentlichen auf dem überdurchschnittlichen Anstieg der nichtanwaltlichen Mitglieder nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO sowie der Berufsausübungsgesellschaften.

Bei den niedergelassenen Anwältinnen und Anwälten verzeichnete die Statistik hingegen erneut einen Rückgang um 1.124 Mitglieder (-0,8 %); insgesamt waren damit im vergangenen Jahr noch 139.589 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Einzelzulassung zu verzeichnen (Vorjahr: 140.713). Daneben meldet die Mitgliederstatistik aktuell 6.806 Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte (Vorjahr: 5.937; +14,6 %) sowie 19.381 in Doppelzulassung (Vorjahr: 18.536; +4,6 %). Wie die BRAK ausführt, geht der Trend damit weiterhin zur Zulassungsart Syndizi, die insbesondere bei Frauen sehr beliebt ist: Deren Anteil lag hier bei 59,4 %, bei den Einzelzulassungen hingegen nur bei 34,8 %.

Enorme Zuwächse gab es im vergangenen Jahr bei den Berufsausübungsgesellschaften (+47,6 %; insgesamt 4.727). Den größten Anteil daran haben die 3.177 PartGmbB, die gleichzeitig mit 72,4 % den höchsten Zuwachs verzeichneten. Ferner waren 1.404 GmbH (Vorjahr: 1.268), 33 AG (Vorjahr: 30), 25 UG (Vorjahr: 16), 22 GmbH & Co. KG (Vorjahr: 4), 35 LLP (Vorjahr: 1) und 10 sonstige Gesellschaften (Vorjahr: 2) zugelassen. Außerdem waren 21 Personengesellschaften, die nach § 59f Abs. 1 S. 2, 3 BRAO freiwillig ihre Zulassung beantragen können, zugelassen. Diesen unterfallen größtenteils die GbR, aber auch die PartG.

Gestiegen ist auch die Anzahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte: Zum Stichtag gab es 46.035 Fachanwälte (Vorjahr: 45.968), davon 15.201 Fachanwältinnen (Vorjahr: 15.026). Damit ist der Frauenanteil bei den Fachanwaltschaften erneut gestiegen und liegt inzwischen bei 33 %. Gemessen an der Gesamtzahl der insgesamt zugelassenen Rechtsanwälte sind 27,8 % auch Fachanwälte; von den insgesamt zugelassenen Rechtsanwältinnen sind 24,7 % auch Fachanwältinnen.

Die Anzahl der erworbenen Fachanwaltstitel hat mit insgesamt 58.474 Titeln weiter zugenommen (Vorjahr: 58.339). 34.896 Rechtsanwälte (davon 12.292 weiblich) besitzen einen Fachanwaltstitel, 9.857 (davon 2.676 weiblich) zwei Fachanwaltstitel und 1.282 (davon 233 weiblich) die höchstmöglichen drei Fachanwaltstitel. Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (11.163), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (8.759), für Steuerrecht (4.695), für Verkehrsrecht (4.400) und für Strafrecht (3.994).

[Quelle: BRAK]

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